Montag, April 02, 2007

Einfuhr von Alkohol für private Zwecke - und ein vergeblicher Versuch

Grundsätzlich darf ziemlich viel Alkohol in ein Skandinavisches Land eingeführt werden, solange es für den privaten Gebrauch bestimmt ist.

Die Norwegische Zollbehörde akzeptierte jedoch die Erklärung eines Schwedischen Seglers nicht ganz, der einfach "ein bischen fischen gehen wollte und etwas brauchte, um seinen Kehle zu benetzen".

Ist dies nicht unverständlich? Er hatte doch gerade mal folgendes dabei:
- 1´794 Liter Bier
- 100 Liter Wein
- 205 Liter Schnaps